04. November 2007

Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) und Arbeit, Teil II

5. Der Begriff "Arbeit" muss neu definiert werden

Wenn wir uns genauer mit dem Begriff "Arbeit" befassen stellen wir schnell fest, dass nur die abhängig beschäftigte Arbeit damit assoziiert wird. Arbeit ist nur dann etwas wert, wenn sie bezahlt wird. Ist es wirklich so? Was ist mit der ehrenamtlichen Arbeit? Die Kindererziehung? Die Haushaltsführung? Diese Arbeit ist nicht minder wert und findet alltäglich in unserer Gesellschaft statt.

Gerade soziale Bereiche wie in der Pflege von alten Menschen, Betreuung von Obdachlosen, Suchthilfe, Kindererziehung, Nachhilfeunterricht, etc. werden immer weniger mit Steuergeldern unterstützt. Diese finanziellen Töpfe werden stetig schmaler. Dennoch muss eben gerade hier auch weiterhin gearbeitet werden. Alles läuft darauf hinaus, dass sich ehrenamtliche und damit unbezahlte Arbeitsplätze herausbilden. Viele Fachkräfte hegen trotz leerer Kassen weiterhin die Verantwortung, Menschen zu helfen.

Dagegen steht die ARGE und das Hartz IV-Gesetz. Dieses Gesetz setzt voraus, dass Menschen, die zumeist unverschuldet in Arbeitslosigkeit geraten, faul, träge und Nichtsnutze sind. Ihnen werden 1,-Euro-Jobs angeboten, vorzugsweise in den Bereichen, in denen die Gelder gekürzt wurden und der entsprechende Arbeitsplatz vernichtet wurde. Darüber hinaus finden Maßnahmen statt, denen sich Arbeitslose nicht entziehen dürfen, weil sie in Sparten geschult werden, welche eigentlich bereits Schwerpunkte ihres Studiums waren oder gar nicht den Fähigkeiten des Einzelnen entsprechen.

Kurz gesagt: Die ARGE hat ebenfalls kein Konzept, die Arbeitsmarktbedingungen zu verbessern, verursacht aber immense Kosten durch einen überteuerten Verwaltungsapparat und sinnlos angesetzte Weiterbildungsmaßnahmen.

Entgegen jedes Vorurteils wäre eine kritische Frage an dieser Stelle angebracht: Ist es in der Realität wahrscheinlich, dass alle Menschen sich von der Arbeitswelt zurückziehen, wenn sie ein existenzsicheres Einkommen hätten?

Ich sage: NEIN!

Die Menschen sehnen sich nach Bestätigung und Erfolg. Jeder Einzelne hat ein individuelles Können, eine Leidenschaft und Know How. Wer will bestimmen, welche Arbeit für die Gesellschaft wertvoller ist und welche nicht? Es ist kaum vorstellbar, dass sich über 80 Mio. Menschen in der Bundesrepublik Deutschland beim Erhalt eines existenzsichernden Einkommens auf die faule Haut legen und bis zu ihrem Lebensende keine Ideen für irgendetwas entwickeln.

Meine Behauptung ist, dass gerade durch die fehlende Repression der abhängigen Beschäftigung Menschen wieder fähig sind, kreativ zu sein und engagierter ihre Neigungen ausleben können. Der Vorteil ist, sie entwickeln sich und ihre Arbeit weiter, so dass auch die Gesellschaft nachhaltig einen Nutzen davon haben wird.

Darüber hinaus wird auch im Sektor der abhängig Beschäftigten nicht die Produktion und/oder Dienstleistung einen Stillstand erleiden. Im Gegenteil! Das BGE deckt nur einen existenzsichernden Teil ab. Reichtum und Wohlstand muss sich weiterhin erarbeitet werden. Unter Berücksichtigung des Mindestlohnes und dem Erhalt der Arbeitnehmerrechte werden auch Gewerkschaften in den Unternehmen weiterhin ihre Daseinsberechtigung haben.

Die Standards für Arbeitnehmer müssen weiterhin gehalten und von den Betriebsräten und Gewerkschaften überprüft werden.

In Anbetracht dessen, dass die Menschen nicht mehr gezwungen werden, einen Arbeitsplatz in einer abhängigen Beschäftigung annehmen zu müssen, werden die Arbeitgeber nun mehr in die Pflicht genommen, die Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten.

Viele Kritiker des BGEs erwähnen an dieser Stelle gerne, dass es sehr unwahrscheinlich sei, Reinigungskräfte im öffentlichen Bereich (Müllabfuhr, Gebäudereinigung, etc.) halten zu können. Auch hier gibt es viele Menschen, die weiterhin bereit sind, diese Arbeit auszuführen. Kollegialität, soziale Bindungen und auch die Vertrautheit ihrer Arbeit lassen sie weiterhin in diesem Bereich arbeiten. Man darf die Gewohnheit und Rituale, welche Menschen auch bei der Arbeit benötigen, nicht unterschätzen.

Ist eine Arbeit so unangenehm, dass sie in der Tat kaum erledigt wird, besteht auch hier die Möglichkeit einer attraktiven Bezahlung. Existiert das BGE, so wird Arbeit wieder ihrem Wert entsprechend bezahlt.

6. Das BGE in Verbindung mit dem Mindestlohn und Arbeitszeitverkürzung

Neuerdings setzen sich Politiker immer häufiger mit dem Thema Mindestlohn auseinander. In der Tat ist die Bundesrepublik Deutschland hierbei ein europäisches Schlusslicht. Denn in vielen Europäischen Ländern wurde der Mindestlohn bereits per Gesetz beschlossen, was in der Bundesrepublik noch aussteht.

Anbei ein Auszug von Mindestlöhnen in Europa:

mindestlohn-international.jpg

Würde ein gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland verabschiedet, wäre auch der 1,-Euro-Job hinfällig. Zwar ist die Diskussion über den Mindestlohn und auch die daraus resultierende, und hoffentlich auch positiv ausfallende, Entscheidung sehr wichtig aber dennoch sollten wir Folgendes nicht unerwähnt lassen:

Ein Arbeitnehmer muss bei einem Mindestlohn von 6,- Euro, wie ihn die SPD bereits in der Vergangenheit gefordert hat, mind. 40 Std. pro Woche Arbeiten, um überhaupt knapp die Armutsgrenze übertreffen zu können. Diese liegt derzeit bei 938,- Euro und wird wie folgt berechnet: 60% des mittleren Einkommens in der EU (Median). Bereits jetzt arbeiten fast 4 Mio. Menschen trotz Vollzeit-Erwerbstätigkeit zu Hungerlöhnen.

Der Mindestlohn bezieht sich auf die Menschen, welche einer abhängigen Beschäftigung nachgehen. Das ist soweit auch sehr begrüßenswert. Wie bereits schon erwähnt wurde, gehen Befürworter des BGE dagegen nicht mehr von einer Vollbeschäftigung aus. Das BGE soll allgemein die Existenz von Menschen sichern.

Aus diesem Grunde ergibt sich eine Koppelung von BGE und Mindestlohn. Gehen Arbeitnehmer einer abhängigen Beschäftigung nach, so ist die Forderung eines Mindestlohns unabkömmlich. Das Grundprinzip des Mindestlohns, wie es bereits jetzt schon angedacht ist, wird auch in Zeiten der generellen Existenzsicherung nicht entkräftet werden.

Ich wurde gefragt, ob der Mindestlohn denn überhaupt sinnvoll ist, wenn Arbeitnehmer bei Umsetzung des BGEs ihren Lohn selbst aushandeln können. Immerhin behaupte ich, dass Arbeitgeber die Arbeitsplätze attraktiver gestalten müssten. Meine Antwort darauf ist, dass der Mindestlohn die Lohnuntergrenze ist und alles Weitere verhandelbar. Nicht jeder Arbeitnehmer sieht sich auch als einen starken Verhandlungspartner wenn die Löhne mit dem Arbeitgeber ausgehandelt werden können. Der Mindestlohn dient als Schutz vor Lohndumping, wie jetzt auch.

Werfen wir kurz einen Blick in die Finanzierung des BGE: In Abhängigkeit von der Höhe des Mindestlohnes, der wie von der Linken 8,- Euro brutto betragen soll, kann ein Teil des BGE und der Erhalt der Infrastruktur mitunter finanziert werden. Auf die Finanzierung werde ich noch genauer eingehen aber an dieser Stelle wird deutlich, dass eben auch die Höhe des Lohnes wichtig für die Kaufkraft, die Stärkung des Binnenmarktes und eben auch für die Finanzierung des BGE ist.

An dieser Stelle greift zusätzlich die Arbeitszeitverkürzung. Durch die Grundsicherung und den durch den Mindestlohn erwirtschafteten Zuverdienst, ist eine Arbeitszeitverkürzung ein drittes mögliches Standbein des BGE-Konzeptes. Anstatt die Wochenarbeitszeit, wie in vielen Unternehmen bereits vollzogen, ohne Lohnausgleich anzuheben, ist es dringend notwendig, diese zu verkürzen. Somit haben mehr Menschen die Chance, ein zusätzliches Einkommen zu erwerben um ihren individuellen Lebensstandard halten oder verbessern zu können..

Nun wird die Frage lauter, wie denn alles zu finanzieren sei. Mindestlohn, Arbeitszeitverkürzung, geht das nicht alles zu Lasten des Arbeitgebers? Ich werde diese Frage im dritten Teil ein wenig mehr beleuchten.

Sandra Stoffers, DIE LINKE
via Sandras Blog

Mehr zum Thema:

Die Geschichte des Bedingungslosen Grundeinkommens
Einführung in das Bedingungslose Gundeinkommen, Teil I
Bedingungsloses Grundeinkommen und Finanzierungsmöglichkeiten, Teil III

Bisherige Kommentare (3)

Kommentar Nummer 1 1Thomas
schrieb am Sonntag, den 18.11.07 um 23:40 Uhr

Warum keine Grundrente von Geburt an? Warum kein Grundkrankengeld für kerngesunde Menschen? Warum kein Grundkindergeld auch für knderlose? Warum kein Blindengeld für sehende? Warum kein Bafög für Schulverweigerer? Warum keine Waisenrente für Kinder mit zwei lebenden Eltern? Warum Arbeitslosengeld nur für Arbeitslose? Warum Solidaritätszuschlag nur für den Osten? Warum keine Berufsunfähigkeitsrente für Berufstätige? Warum kein Sozialgeld für Millionäre? Warum kein Wohngeld für Villen? Warum keine Pflegesteuerbefreiung für Frühsterber? Weil Sozialleistungen -so schaurig diese Vorstellung für "linke" und "neoliberale" Ideologen auch sein mag- irgendwo in dieser Gesellschaft erarbeitet werden müssen. Deshalb gehören sie dahin, wo sie wirklich gebraucht werden. Daran sollten wir arbeiten.

Kommentar Nummer 2 2Sandra
schrieb am Mittwoch, den 21.11.07 um 23:37 Uhr

Nun, das sind viele Fragen auf einmal, die mir zeigen, dass Du den Text (noch?) nicht verstanden hast. Deine Fragen sind sehr homogen. Vielleicht kannst Du etwas konkreter auf den Text eingehen?

Denn mir ist es wichtig, dass der Text verstanden wird, also muss ich für Dich eine andere Formulierung finden, dass Du verstehst, dass das BGE ein Grund- und Existenzrecht darstellt. Auf die Gefahr hin, dass ich mich wiederhole: Arbeit und Einkommen MUSS entkoppelt werden, um die Existenzsicherung herzustellen.

Ich bin gespannt auf Deine konkrete(n) Frage(n)

LG Sandra

Kommentar Nummer 3 3Leo
schrieb am Donnerstag, den 24.01.08 um 18:28 Uhr

@Thomas Du denkst in dem bestehenden System. Wenn wir alles beim Alten belassen, und dem System nur das bge hinzufügen, hättest Du Recht. Wenn wir die Grundlage von Geld ändern, und wieder reale Leistung als Maßstab ansetzten macht das bge aber Sinn. Der Betrag des bge wäre dann nur ein Vorschuss auf gesellschaftliche Grundleistungen, wie kulturelle Partizipation, Kindererziehung usw... Wieviel ist die Leistung einer Krankenschwester wert? Sicher mehr als sie bekommt. Vom Sockel einer bedingunslosen Grundsicherung, müssten solche Bewertungen von Arbeit völlig neu definiert werden, was zu einer gerechteren Verteilung führen würde. Die Gehälter gehen heute so weit auseinander, dass man sagen kann, die Relation zum Wert einer bestimmten Tätigkeit ist größtenteils verloren gegangen. Die Frage ist wie wollen wir diese Relationen wieder herstellen?

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