02. Dezember 2007
Bedingungsloses Grundeinkommen und Finanzierungsmöglichkeiten, Teil III
Der dritte Teil zum bedingungslosen Grundeinkommen.
Fortsetzung
7. Finanzierung des BGE
7.1. Grundrechnung
Bisher wurde bewusst kein Betrag genannt, dem das BGE Zugrunde liegt. Mir war es wichtig, dass der Leser sich diesem Thema generell öffnet und feststellt, dass das BGE ein Lösungsansatz für eine gesicherte Existenz unserer Gesellschaft ist. Ist die Bereitschaft da, dieses Konzept zu realisieren, werden sich auch Wege der Umsetzung und Finanzierung finden.
Nehmen wir als Grundlage den Schwellenbetrag, welcher aus der Armut herausführt. Das sind, wie in Absatz 6 erwähnt 938,- Euro pro Kopf und Monat. Runden wir den Betrag auf 950,- Euro auf, dann ergibt sich folgende Rechnung:
950,- Euro x 82 Mio. BürgerInnen = 77,9 Mrd. Euro pro Monat (=935 Mrd. Euro pro Jahr)
Dies ist ein Beispielbetrag und soll nur vermitteln, wie eine Finanzierung aussehen könnte.
7.2. Sozialausgaben
Die Sozialausgaben in der BRD betragen im Jahr etwa 735 Mrd. Euro
Diese würden in das BGE umgewandelt werden. Denn in diesem Betrag sind auch Ausgaben von bürokratische Kosten, welche reduziert bzw. eingespart werden könnten, enthalten. Es würde keine Verwaltung mehr bei der Arbeitslosenversicherung, Sozialhilfe, BaföG, ARGE, Kindergeld, etc. geben. Nur ein einziger Verwaltungsapparat wäre notwendig. Die Verwaltung für das Bedingungslose Grundeinkommen.
Der Vorteil ist, dass die Gesetzmäßigkeiten vereinfacht sind und klare Linien vorgegeben werden. Bei der derzeitigen ARGE-Situation fehlt vielen Sachbearbeitern eine klare Vorgabe. Viel zu oft liegt das Schicksal eines Menschen in deren eigenem Ermessen. Einige Mitarbeiter der ARGE sind auch psychisch damit überfordert und fällen in manchen Situationen eine harte Entscheidung, die bei einer transparenten Verwaltung nicht gefallen wäre.
7.3. Konsumsteuer
Viele von Ihnen haben vielleicht schon mal von Götz Werner, Chef der Drogeriekette dm, gehört. Er ist ein Befürworter des BGE und unterstreicht diese Form der Existenzsicherung mit einer transparenten Besteuerung in den Produkten.
Durch die Wertschöpfung eines Produktes werden viele Steuern und Nebenkosten in der Kalkulation des Preises mit berücksichtigt. Beim BGE würden beispielsweise die Nebenkosten der Arbeitgeber (Sozialversicherungsbeiträge) durch die steigende Kaufkraft finanziert werden. Die fehlende Angst, seine Existenz zu verlieren treibt die BürgerInnen nicht ins sparende Abseits, sondern lässt sie wieder konsumieren. Durch das steigende Bruttoinlandsprodukt (BIP) könnten auch die Sozialversicherungen mit finanziert werden.
Das Bruttoinlandsprodukt (Preis x Menge) wird zum Einen steigen um das BGE mitfinanzieren können. Nach der Theorie von Götz Werner wird dagegen auch noch der Differenzbetrag zwischen Herstellkosten zzgl. Gewinnmarge und Preis ermittelt, der dem Wirtschaftskreislauf zugeführt wird. Die fehlenden Nebenkosten bei der Produktion und auch die transparentere Steuerbelastung würden als Konsumsteuer ausgewiesen und der Finanzierung des BGE und dem Erhalt der Infrastruktur Zugute kommen.
Diese Theorie wirft die Frage auf, ob nicht zu befürchten sei, dass die Preise ansteigen. Das wird im Idealfall der Umsetzung dieses Konzeptes nicht der Fall sein. Wir gehen von einer Preisbereinigung um die transparenten Steuern aus. Die zentrale Finanzierungsgrundlage des BGE nach Götz Werner ist die Spanne zwischen Herstellkosten und Preis. Diese Spanne wird neu definiert und wie oben erwähnt dem Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.
Derzeit erleben wir ohnehin eine drastische Preissteigerung, die jedoch nicht dazu führt, dass Produkte im Binnenmarkt abgesetzt werden. Durch die Einkommensentwicklung der BügerInnen nach unten wird die Kaufkraft erheblich eingeschränkt. Die derzeitige Politik und das Verteilen der Sozialleistung hat nicht den Effekt, den das Bedingungslose Grundeinkommen mit sich bringen würde: Absatzsteigerung durch erhöhte Kaufkraft und stabilisieren des Binnenmarktes.
Wie sich die Preisentwicklung bei Hartz IV-Empfängern niederschlägt, zeigt deutlich folgende Grafik:

Die Lohnentwicklung im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt verhält sich ähnlich:

7.4. Entlegalisierung der Steuerschlupflöcher und Begünstigungen von Konzernen
Relativ beständig wird in unserem Steuersystem die Körperschaftsteuer gesenkt. 1999 betrug der Satz (vormals 45%) noch 40%, seit Januar 2001 liegt die KSt bei 25%.
Bei dem Argument, die Konzerne würden bei einer zu hohen Steuerbelastung ihren Firmensitz ins Ausland verlegen, gibt es Hinweise die zeigen, dass dies auch jetzt schon der Fall ist.
Zum Beispiel dürfen Konzerne genau die Kosten steuerlich absetzen, welche bei der Verlagerung von Fabriken und Arbeitsplätzen ins Ausland entstehen.
Zitat von Herrn Prof. Jarass (Steuerexperte) in dem Buch "Asoziale Marktwitschaft":
"Derzeit fördert Deutschland die Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland, indem es zulässt, dass die gesamten Kosten für so eine Verlagerung steuermindernd geltend gemacht werden können. Alle Fremdfinanzierungszinsen, die deutsche Konzerne für die Investition in der Slowakei oder anderswo bezahlen müssen, sind in Deutschland von der Steuer absetzbar. Wir subventionieren auf diese Art also selbst den Export unserer Arbeitsplätze."
Was die Körperschafts- und Einkommenssteuer anbelangt, so machten sie 1983 noch 14% der Gesamtsteuereinnahmen aus. Im Jahr 2002 belief sich dieser Steuersatz auf nur noch 2,3%. Bis zum Jahr 2000 waren dies noch 25 Mrd. Euro pro Jahr, 2002 lag die Körperschaftssteuer bei -0,5 Mrd. Euro.
Bekannte Steueroasen für Konzerne sind z.B. Holland und Irland. Aber auch in der Deutschen Ortschaft "Norderfriedrichskoog" siedeln sich Konzerne gerne an. Und sei dies nur in einer Pension, mit einem nominierten Geschäftsführer, denn hier wurde bis 2004 keine Gewerbesteuer fällig. Seit dem sind deutsche Steueroasen dazu verpflichtet einen Mindesthebesatz von 200 anzusetzen. Der Durchschnitt liegt bei 317.
Der Vorteil für Konzerne ist, dass an diesen Orten deren Tochterfirmen gegründet werden dürfen, bei denen immaterielle Vermögen wie Lizenzen und Know-How legal verlagert werden können. Das hat zur Folge dass Gemeinden, in denen viele Konzerne ihren Hauptsitz haben, keine Einkünfte durch die Gewerbesteuer erhalten.
In der Regel zahlen Unternehmen im Bundesdurchschnitt 16% Gewerbesteuer, welche an die Gemeinden abgetreten werden. Hiermit sollten Öffentliche Einrichtungen und auch die Bildung, Gesundheit und die ganze Infrastruktur finanziert werden. Der offizielle Steuersatz von Konzernen müsste etwa 40% des Bruttogewinns betragen. Tatsächlich liegt die Steuerquote vieler Unternehmen bei 1-3%. Die Berechnung der Steuerquote lautet: Steuern vom Einkommen und Ertrag / Konzernbilanzgewinn. In dieser Steuerquote ist ebenso die Körperschaftsteuer enthalten. Dies hängt zumeist mit dem Verlustausgleich zusammen.
Definition "Verlustausgleich":
Mit dem Verlustausgleich i.w.S. wird die Verlustbehandlung im Einkommensteuerrecht umschrieben. Hierbei können Verluste aus einzelnen Einkunftsarten mit positiven Einkünften anderer Einkunftsarten vor der endgültigen Besteuerung verrechnet werden. Dadurch kann die steuerrechtliche Bemessungsgrundlage (BMG) und damit die Steuerlast reduziert werden.
Dies kann in einem Unternehmen "horizontal", "vertikal" oder gemäß § 10d EStG durch einen sog. "Verlustabzug" geschehen.
Die erste Stufe der Verlustbehandlung ist der Verlustausgleich nach § 2 EStG, der Einkommen und Verluste im gleichen Veranlagungszeitraum (z.B. Kalenderjahr 2006) betrifft.
- Beim horizontalen Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen derselben Einkunftsart verrechnet. Beispielsweise können die Einkünfte und Verluste aus zwei Gewerbebetrieben im Jahr 2006 verrechnet werden: Einkünfte aus Einzelunternehmen 50.000 Euro ./. Verlust aus Kommanditbeteiligung: 20.000 Euro = Einkünfte aus Gewerbebetrieb: 30.000 Euro
- Beim vertikalen Verlustausgleich werden Verluste mit Gewinnen aus anderen Einkunftsarten verrechnet (z.B. Verluste aus Gewerbebetrieb mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung in 2006). Der vertikale Verlustausgleich wird meistens angewandt, wenn trotz horizontalem Verlustausgleich noch verrechnungsfähige negative Einkünfte (= Verluste) verbleiben. Seit 1.1.2004 ist der vertikale Verlustausgleich grundsätzlich uneingeschränkt möglich, wobei bei Steuerstundungsmodellen, die nach dem 10.11.2005 gezeichnet wurden, die Verlustverrechnungsmöglichkeit insoweit beschränkt ist, dass Verluste nur mit späteren Gewinnen aus der Beteiligung verrechnet werden können.
- § 10d EStG fasst unter dem Begriff Verlustabzug die Möglichkeiten zusammen, Verluste in frühere Veranlagungszeiträume zurückzutragen oder in folgende Veranlagungszeiträume vorzutragen. Es geht hierbei um die nach horizontalem und vertikalem Verlustausgleich noch verbleibenden Verluste. Dabei werden die Begriffe "Verlustrücktrag" und "Verlustvortrag" verwendet. Der Verlustrücktrag ist zeitlich auf ein Jahr (also Verluste aus 2006 sind nur auf 2005 rücktragbar) und der Höhe nach auf 511.500 Euro begrenzt. Der Verlustvortrag ist zeitlich unbegrenzt auf das jeweils folgende Kalenderjahr möglich (z.B. Verluste aus 2006 auf 2007 vortragen usw.). Der Höhe nach ist der Verlustvortrag aber begrenzt auf 1 Million Euro zuzüglich 60 Prozent des 1 Million übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte des jeweiligen Veranlagungszeitraum (sog. Mindestbesteuerung).
Das bedeutet, die Verluste einer Tochter- oder Enkelgesellschaft können an die Holding übertragen und mit den Gewinnen verrechnet werden. Somit wird der Gewinn geschmälert und die Steuerquote gesenkt.
Das ist nur ein kleiner Anriss, der aufzeigen soll, dass gerade die rot-grüne Regierung den Konzernen Steuergeschenke erbrachte, welche gerne genutzt werden. Ich möchte an dieser Stelle nur ein paar Zahlen nennen, welche im Buch "Asoziale Marktwirtschaft" aufgelistet werden. Den genauen steuerpolitischen Zusammenhang können Sie diesem Buch entnehmen, welches ich Ihnen zum näheren Verständnis des Steuersystems sehr empfehlen kann.
1. Von September 2001 bis September 2003 hat Siemens in Deutschland keine Ertragssteuern bezahlt. Im Gegenteil: Siemens hat in diesem Zeitraum vom deutschen Staat sogar noch 119 Mio. Euro erhalten (S. 127)
2. Gewerbesteuereinnahmen in Gelsenkirchen im Verhältnis zu der Dividendenausschüttung von E.ON (Niederlassung in Gelsenkirchen). (S.144/145)

3. In München wurde für 2004 ein Steuerdefizit von weiteren 35 MioEuro auf 269 Mio. Euro erwartet. Grund sind die fehlenden Gewerbesteuern. In München sind gerade die Konzerne Siemens, BMW, HypoVereinsbank, Infineon, etc. ansässig. (S. 146)
Gerade unser Steuersystem ist sehr komplex und Konzernfreundlich gestaltet. Bereits jetzt werden Vermögen ins Ausland geschafft, um sie an einer anderen Stelle gering bis gar nicht versteuern zu lassen. Im Jahr 2005 wurden etwa 65 Mrd. Euro an Unternehmensgewinne an den Staat vorbei ins Ausland geschafft, wie der Bundesrechnungshof ermittelte. Dies hat zur Folge, dass Gemeinden finanziell aussterben, Gelder unserem Wirtschaftkreislauf entzogen werden und eine instabile Sozialstruktur geschafft wird.
Wenn die Frage gestellt wird, wie das BGE finanziert werden soll, muss an einer Reform der Körperschaftssteuer und der Bindung an Zahlung der Gewerbesteuer angesetzt werden.
7.5 Abgaben aus dem Mindestlohn
Der Mindestlohn, wie ihn DIE LINKE von 8,-Euro fordert, versteht sich als ein Bruttowert, von dem Abzüge in die Finanzierung des BGEs, der Infrastruktur und auch in die Sozialversicherungen wie Rente und Gesundheit einfließen können. Da der Mindestlohn ZUSÄTZLICH zum BGE bezahlt wird, ist auch hier eine realistische Spanne zwischen netto und brutto zu ermitteln.
7.6. Was haben wir bei der Steuerreform 2008 zu erwarten?
Wie bereits erwähnt, wurde der Körperschaftssteuersatz in den letzten Jahren stetig gesenkt. Konzerne werden somit bevorzugt und die entgangenen Steuereinnahmen belasten die Sozialstruktur in der BRD enorm. Wenn man davon ausgeht, dass die Regierung diesen Fehler eingesehen hätte, ist man auf dem Holzweg. Ab 2008 soll dieser nur noch bei 15% liegen.
In der FR-Online wird erwähnt, dass Konzerne durch diese Reform um 6,4 Mrd. Euro entlastet werden. Ein Sprecher des Energiekonzerns RWE lässt durchblicken, dass sich dieser reduzierte Satz der Körperschaftssteuer positiv auf das Unternehmen auswirken wird. Schon jetzt berichten Medien, dass RWE ein Plus von 20% und E.ON ein Plus von 22% für das Geschäftsjahr 2007 erwarten.
Wir stellen also fest:
Das Bedingungslose Grundeinkommen wäre mit Mitteln wie
- Konsumsteuer nach Götz Werner
- Einsatz der Steuerabgaben aus dem Mindestlohn
- Einsatz der bisherigen Transferleistungen von 735 Euro aus den Sozialabgaben
- Stärkung der Binnenmarkstruktur
- Steuerreform der Konzerngewinne
finanzierbar. Wir dürfen die Rückflusseffekte nicht unberücksichtigt lassen. Die Kaufkraft würde durch das BGE gestärkt und die Sparquote gesenkt werden. Angst verhindert Investitionen.
Dies ist nur ein kleiner Einblick in die Finanzierungsmöglichkeit des BGEs. Darüber hinaus gibt es noch viele Ansätze die zeigen, dass eine Umsetzung einer gerechten sozialen Sicherung möglich und finanzierbar ist.
Der vierte und letzte Teil meines Grundkonzeptes wird sich mit den oft gestellten Fragen und dem Ausblick des Bedingungslosen Grundeinkommen befassen.
Sandra Stoffers, DIE LINKE
via Sandras
Blog
Die
Geschichte des Bedingungslosen Grundeinkommens
Einführung
in das Bedingungslose Gundeinkommen, Teil I
Bedingungsloses Grundeinkommen (BGE) und Arbeit, Teil II


